Fragen und Antworten (FAQ)
1. Warum einen Pfandkredit?
Ein großer Vorteil des Pfandkredits ist, dass Sie sofort Bargeld erhalten, ohne dass Sie gefragt werden, wofür Sie das Geld brauchen oder wie Sie es zurückzahlen. Außerdem müssen Sie keine Schufa-Auskunft oder einen Bonitätsnachweis erbringen. Das Fahrzeug genügt uns als Sicherheit.
2. In welcher Höhe wird mein Fahrzeug beliehen?
Sie erhalten ein Sofortdarlehen in Höhe von 50 bis 65% des ermittelten Fahrzeugwertes. Bei der Bewertung orientieren wir uns an der DAT- oder an der Schwacke-Schätzliste. Bitte beachten Sie, dass Sie vor Vertragsschluss das zu beleihende Fahrzeug unbedingt vorführen müssen, da nur so eine persönliche Begutachtung durch unsere Mitarbeiter möglich ist.
3. Was passiert, wenn das Pfand nicht eingelöst wird oder wenn das Pfand nicht verlängert wird?
Der Darlehensvertrag ist zunächst für drei Monate abgeschlossen. Wird das Pfandgut danach nicht ausgelöst und wird der Vertrag auch nicht verlängert, so kann das Fahrzeug vier Wochen später zur Versteigerung freigegeben werden. Von dem Versteigerungserlös werden die Kosten der öffentlichen Anzeige sowie der Darlehensbetrag nebst Zinsen abgezogen. Den Mehrerlös bekommen Sie als Fahrzeugeigentümer natürlich ausbezahlt.
4. Kann ich das Darlehen vorzeitig zurückzahlen?
Eine vorzeitige Rückzahlung ist jederzeit möglich.
5. Was passiert wenn die Kosten nicht durch den Versteigerungserlös gedeckt sind?
Dieses Risiko tragen wir als Pfandhaus. Es besteht kein rechtlicher Anspruch für uns, den Verlustbetrag von Ihnen einfordern zu können. Lediglich das Pfand haftet. Sollte nach Abzug der Kosten sowie des Darlehensbetrags nebst Zinsen ein Restbetrag übrig bleiben, so bekommen Sie diesen als Fahrzeugeigentümer natürlich ausbezahlt.
6. Ist mein Fahrzeug versichert?
Wir sorgen während der Laufzeit des Pfandvertrages für eine Versicherung Ihres verpfändeten Fahrzeugs. In einem Bankschließfach bewahren wir Ihre Original-Fahrzeugdokumente sowie die Schlüssel auf, die Sie an uns beim Abschluss des Pfandvertrages übergeben haben. Währenddessen besteht Versicherungsschutz in Höhe des doppelten Darlehensbetrages gegen Leitungswasser- und Feuerschäden sowie Einbruchdiebstahl.
Soweit Sie dies ausdrücklich wünschen, kann auf Ihre Kosten im Einzelfall eine Versicherung mit darüberhinausgehenden Deckungsumfang abgeschlossen werden. Eine Verpflichtung unsererseits zum Abschluss einer solchen deckungserhöhten Versicherung besteht erst, soweit Sie die hierfür anfallenden Kosten im voraus entrichtet haben.
7. Sie haben den Pfandschein verloren - was nun?
Teilen Sie uns dies umgehend mit, damit als Schutz vor Unbefugten ein Sperrvermerk gemacht werden kann. Macht der Verpfänder den Verlust ausreichend glaubhaft, so erhält er zum Nachweis der Verlustanzeige eine Bescheinigung. Die Auslösung oder Erneuerung des Pfandes ist hierbei grundsätzlich erst nach Eintritt der Fälligkeit möglich.
8. Bring- und Abholdienst: Wie komme ich zu Ihnen hin bzw. wie komme ich von Ihnen wieder nach Hause?
Zu unserem Service-Angebot gehört auch ein Bring- und Abholdienst. Aufgrund guter Ortskenntnis finden wir jede Anschrift. Sprechen Sie uns an - wir machen Ihnen ein individuelles Angebot.
9. Ich habe bereits mein Auto verpfändet und möchte es dann doch verkaufen?
Wenn Sie sich dazu entscheiden, Ihr Fahrzeug zu verkaufen, sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Mit der SKE Verwertungsmanagement GmbH haben wir einen zuverlässigen Partner auf dem Gebiet des Fahrzeug- und Baumaschinenhandels in unserem Haus. Grundsätzlich ist die Vermittlung für Sie kostenlos, es fällt keine Provision oder ähnliches an.
10. Wie verhält es sich mit dem Datenschutz?
Ihre persönlichen Daten werden bei uns absolut vertraulich und diskret behandelt, insbesondere nicht an die Schufa o.ä. weitergegeben!
